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   VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18   

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VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18 (https://dejure.org/2018,61992)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09.07.2018 - 5 BN 375/18 (https://dejure.org/2018,61992)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 5 BN 375/18 (https://dejure.org/2018,61992)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Verleihung eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 14 m. w. N. zur st. Rspr.).

    Damit wird die Auslese für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um "Beförderungsdienstposten" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 15).

    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Ausgangspunkt der Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts sind Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts dazu, dass ein Dienstherr die Bindung der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG nur vermeiden kann, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamts entkoppelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 26).

    Dies gilt - wie oben aufgezeigt - auch dann, wenn mit einer Dienstpostenübertragung - wie hier - Vorwirkungen auf die spätere Verleihung des Amtes im statusrechtlichen Sinne verbunden sind und die hierauf bezogene Auswahlentscheidung damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 14 m. w. N. zur st. Rspr.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 M 154/18 -, n. v.).

    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG ist deshalb nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 B 38.18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Von dem Verdacht, dass der Antragsteller am 05.08.2017 außerdienstlich unter Alkoholeinfluss gestanden habe, weshalb die Antragsgegnerin den Antragsteller am 09.08.2017 amtsärztlich untersuchen ließ, nimmt die Antragsgegnerin offenkundig Abstand, da sie diesen Vorfall im vorliegenden Verfahren, anders als im Verfahren wegen der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung gegenüber dem Antragsteller vom 15.03.2018, nicht thematisiert, was im Hinblick auf die Ausführungen der Kammer im rechtskräftigen Beschluss im Verfahren wegen der erwähnten Untersuchungsanordnung folgerichtig erscheint, weil diese nach summarischer Prüfung der Kammer rechtswidrig war (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 23.03.2018 - 5 B 38/18 MD -, n. v.).

    Aktuellere amtsärztliche Gutachten liegen nicht vor; zumal die Kammer - wie erwähnt - im Verfahren wegen der - ebenfalls erwähnten - Untersuchungsanordnung vom 15.03.2018 - nach summarischer Prüfung - keine Zweifel an der dauernden Dienstfähigkeit des Antragstellers sah (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 23.03.2018 - 5 B 38/18 MD -, n. v.).

    Allerdings war die letzte - bereits mehrfach erwähnte - Untersuchungsanordnung durch die Antragsgegnerin rechtswidrig, weil die Kammer keine Zweifel an der dauernden Dienstfähigkeit des Antragstellers sah (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 23.03.2018 - 5 B 38/18 MD -, n. v.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    An diesen Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ändert in der vorliegenden Fallkonstellation auch die neuerlich vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsfigur des "Ausblendens" eines etwaigen Bewährungsvorsprungs im Falle der Rechtswidrigkeit der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2/15 -, juris Rn. 32 f.; auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 14 sowie konkretisierend BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 21 ff.) nichts.

    Schließlich bejaht auch das Bundesverwaltungsgericht selbst in vergleichbaren Fallkonstellationen wie der vorliegenden weiterhin einen Anordnungsgrund (vgl. bspw. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 11 ff.).

    Maßgeblich ist danach für das Interesse eines Beamten im Streit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 GKG die Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen, wenn Gegenstand des Verfahrens - wie hier - ein Dienst- oder Amtsverhältnis auf Lebenszeit ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 VR 3/17 -, juris Rn. 24; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 21; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 E 3/18 -, juris Rn. 5 f. m. w. N. zur uneinheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    An diesen Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ändert in der vorliegenden Fallkonstellation auch die neuerlich vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsfigur des "Ausblendens" eines etwaigen Bewährungsvorsprungs im Falle der Rechtswidrigkeit der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2/15 -, juris Rn. 32 f.; auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 14 sowie konkretisierend BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 21 ff.) nichts.

    Diese Entscheidung liegt in seinem weiten Organisationsermessen und kann vom Dienstherrn getroffen werden, wenn er dies zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der betreffenden Behörde oder Dienststelle für erforderlich hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 28).

    Mit dem Erfordernis einer tatsächlichen Tätigkeit eines Beamten auf dem höherwertigen Dienstposten zum Zwecke des Nachweises seiner praktischen Bewährung ist aber die Vorstellung unvereinbar, die normativ vorgegebene tatsächliche Erprobung könne im Wege der fiktiven Fortschreibung der bisherigen dienstlichen Tätigkeit erlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt unter Anwendung dieser - nach Auffassung der Kammer - vorliegend nicht anwendbaren Rechtsfigur in vergleichbaren Fallkonstellationen wie der vorliegenden - soweit ersichtlich - in ständiger Rechtsprechung (vgl. wohl erstmalig: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 M 124/16 -, juris Rn. 9 und weiter: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 9; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 9; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2019 - 1 M 22/19 -, n. v.) einen Anordnungsgrund ablehnt, folgt die Kammer dem nicht.

    Maßgeblich ist danach für das Interesse eines Beamten im Streit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 GKG die Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen, wenn Gegenstand des Verfahrens - wie hier - ein Dienst- oder Amtsverhältnis auf Lebenszeit ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 VR 3/17 -, juris Rn. 24; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 21; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 E 3/18 -, juris Rn. 5 f. m. w. N. zur uneinheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2016 - 1 M 124/16

    Anordnungsgrund bei Beförderungs(dienstposten)konkurrenz

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt unter Anwendung dieser - nach Auffassung der Kammer - vorliegend nicht anwendbaren Rechtsfigur in vergleichbaren Fallkonstellationen wie der vorliegenden - soweit ersichtlich - in ständiger Rechtsprechung (vgl. wohl erstmalig: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 M 124/16 -, juris Rn. 9 und weiter: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 9; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 9; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2019 - 1 M 22/19 -, n. v.) einen Anordnungsgrund ablehnt, folgt die Kammer dem nicht.

    Da das Bundesverwaltungsgericht bis jetzt nicht dargelegt hat, welche Voraussetzungen eine solche "Entkopplung" hat, nimmt das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Anlehnung an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 29) eine solche "Entkopplung" an, wenn "die Übertragung - der Aufgaben - eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber im laufenden Auswahlverfahren lediglich 'kommissarisch' erfolgt und die dort von ihm gezeigten Leistungen dem rechtswidrig übergangenen Beamten nicht entgegengehalten werden dürfen" (vgl. bspw. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 M 124/16 -, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Dieser Wert war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 M 33/14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 2 VR 3.17
    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Maßgeblich ist danach für das Interesse eines Beamten im Streit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 GKG die Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen, wenn Gegenstand des Verfahrens - wie hier - ein Dienst- oder Amtsverhältnis auf Lebenszeit ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 VR 3/17 -, juris Rn. 24; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 21; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 E 3/18 -, juris Rn. 5 f. m. w. N. zur uneinheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Die im Anforderungsprofil der Ausschreibung geforderte "Führungspersönlichkeit" ist insoweit ohnehin bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung des Dienstherrn, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in körper- bzw. gesundheitlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 18/12 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11), mit zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18
    Dabei hat der Dienstherr im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

  • OVG Sachsen, 16.02.2018 - 2 E 3/18

    Streitwertbeschwerde im Konkurrentenstreitverfahren auf einstweilige Freihaltung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18

    Beamtenrechtlicher Konkurrentstreit; Ausbildungsplatzkonkurrenz mit

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2002 - 6 A 4385/01

    Vorzeitige Versetzung einer Beamtin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18

    Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

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